Karsten Socher Fotografie - Fotografenmeister und Bildjournalist in Kassel und Nordhessen - Businessfotograf, Hochzeitsfotograf, Eventfotograf, Veranstaltungsfotograf, Geschäftsfotograf, Panoramafotograf und Google Street View | Trusted

Bilderbezug ohne Erlaubnis – ein Kavaliersdelikt?

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„Wir können uns doch die Bilder aus dem Internet ziehen …“, diese Aussage flüstern sich die Leute regelmäßig auf Events zu und glauben wir hören es nicht, wie zum Beispiel auf dem Jugendball der Tanzschule „Für Sie“ gestern Abend. So einfach und vor allem Legal ist dies aber nicht, wie gerne von vielen Internetusern geglaubt wird. Denn das World Wide Web ist kein rechtsfreier Raum.Deshalb möchte ich mit dem heutigen Beitrag zu einem über die rechtliche Situation und auf der anderen Seite über die technischen Möglichkeiten informieren.

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Die rechtliche Situation

Fangen wir mit der rechtlichen Lage an und da ist die Antwort auf die Frage in der Überschrift klipp und klar sowie einfach: NEIN.

Die Fotobranche ist ganz einfach mit der Film- und Musikindustrie sowie Softwarehersteller zu vergleichen. Im Bereich des unerlaubten Musik- und Software-Downloads sowie die Verwendung illegaler Software sind Strafanzeigen der Urheber sowie Rechteinhaber an der Tagesordnung. Diese können zu sehr vielen Unannehmlichkeiten führen. Das können sein Anzeigen, Strafverfahren, strafrechtliche sowie zivilrechtliche Ermittlung der Staatsanwalt, Prozess, Verurteilung, hohe Kosten für den eigenen Rechtsanwalt sowie die Anwaltskosten des Rechteinhabers, hohe Entschädigungsleistungen, nachlizenzieren der Programme, etwaige Gewinne durch die Nutzung der unerlaubt erhalten Software können gepfändet werden. Für die Ermittlung werden die Computer beschlagnahmt, was schmerzhaft ist, denn ein beschlagnahmter PC ist nicht schnell wieder zurück. Bei der Film-, Musik- und Computer-Industrie hat so eine Vorgehensweise meistens den zusätzlichen Hintergrund, über die Ermittlungsbehörden mehr über den Nutzungsumfang zu erfahren und wer daran noch beteiligt ist. Und wer einmal wegen solchen Verdächtigungen durchsucht wurde, verliert schnell in der Arbeits- und Geschäftswelt an Seriosität. Übrigens: Film- und Musikindustrie beauftragen mittlerweile spezialisierte Firmen, die Raubkopien-Tauscher über das Netz ausfindig machen. Wer dabei entdeckt wird, muss nicht lange auf die teure Abmahnung inklusive Schadenersatzforderung warten.

Genauso wie eine Software, ein Film oder ein Musikstück genießt eine Fotografie in der Regel das Urheberrechtsschutz. Das bedeutet, dass der Fotograf oder der Rechteinhaber (zum Beispiel eine Agentur) selbst darüber bestimmen kann, ob und zu welchen Konditionen die Fotoaufnahme genutzt werden darf. Nur der Fotograf kann Dritten Nutzungsrechte einräumen. Dabei kann er sogenannte ausschließliche Nutzungsrechte einräumen. In solchen Fällen erwirbt in der Regel ein Unternehmen, ein Verlag oder der Auftraggeber das Recht, die Fotoaufnahmen zu allen möglichen Zwecken zu nutzen. In der Regel redet man vom einfachen Nutzungsrecht, die Nutzung der Aufnahme zu einem Zweck und durch den vertraglich vereinbarten Nutzer. Gibt er diese Aufnahmen einem anderen Unternehmen, damit dieser die Aufnahmen für die Eigenwerbung verwenden kann, ist das mit dem Fotografen abzuklären und abzurechnen. Im Fall der Eventfotografie ist die Aufnahme für die private Nutzung als Erinnerung bestimmt.

Am 12. November 2009 sorgte der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil für die Bestrafung von Urheberrechtsverletzungen im WWW. Wer Fotos von Webseiten klaut und somit das Urheberrecht im Internet missachtet, die fremden Aufnahmen vielleicht noch auf einer Internetseite veröffentlicht, muss mit hohen Zahlungen von Schadenersatz rechnen, so die Karlsruher Richter. Im konkreten Fall ging es um Rezeptsammlungen, die Aufnahmen dazu wurden von www.marions-kochbuch.de kopiert und auf der Seite www.chefkoch.de verwendet, eingestellt von Benutzern der Plattform. Das BGH verwies damit die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zurück und bestätigte die Verurteilung zu einem Schadensersatz von 300 Euro – für drei verwendete Bilder. Für Soziale Netzwerke ist dieses Urteil kritisch. Viele User laden urheberrechtlich geschützte Fotos von Stars oder Animationen hoch, um sie zum Beispiel als Profilbild (Avatar) zu verwenden. Ähnlich verhält es sich auch bei Plattformen wie Ebay. Stellt jemand ein Konzertbild ein, um damit Aufmerksamkeit für seine zum Verkauf stehenden Konzertkarten zu gewinnen, weckt er auch das Interesse des Fotografen und kann dafür belangt werden. Stellt er dagegen ein eigenes Bild von den Konzertkarten ein, um die es bei der Auktion geht, ist er auf der sicheren Seite.

Weitere Beispiele: GeoContent ist Lieferant für Satellitenfotos in Google Earth und hat bereits viele Homepage-Besitzer abgemahnt und zur Kasse gebeten, die Screenshots aus dem Online-Globus verwendet haben. Auch die Bildagentur Getty Images geht hart vor, ein Münchner Unternehmen hatte widerrechtlich sechs Bilder für seinen Online-Auftritt verwendet. Strafe: 10.000 Euro. Die Liste könnte man unendlich fortsetzen.

Wer nun meint, er könne eine Aufnahme unerlaubt verwenden, weil er diese nachträglich verändert hat, der täuscht sich. Zum einen müsste das neue Bild einen gewissen Grad an eigener Schaffenshöhe erreichen, zum anderen ist diese Aufnahme immer noch unerlaubt verwendet wurden. Wie das anzuerkennen ist, entscheidet im Zweifelsfall der Richter.

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Die technischen Möglichkeiten

der neue Bildershop

der neue Bildershop

Immer wieder glauben die Besucher unserer Webseite, man könne die Bilder im Bildershop einfach kopieren. Dies ist aber ein Irrtum. Zum einem sind wir verpflichtet, unseren Kunden – also Ihnen – einen Mindestgrad an Schutz zu gewährleisten, damit ihre Aufnahmen nicht entwendet und fremd benutzt werden können. Zum anderen geht uns um den Schutz unseres geistigen Eigentums. Deshalb haben die Aufnahmen eine internettaugliche Auflösung mit weißen Streifen und einem Copyrightvermerk. Wer diese versucht zu entfernen, muss viel Zeitaufwenden, was dann schon auf einen Gewissen Grad von krimineller Energie hindeutet.

Im Bildershop sind die Bilder bestens geschützt gegen verbotene Kopierversuche. Es ist nicht möglich, Bilder unerlaubt per Drag&Drop oder per rechter Maustaste aus dem Browser heraus abzuspeichern (siehe Blogeintrag vom 8. September „Bildershop mit neuen Funktionen online“). Wir haben auch schon erlebt, dass man versucht hatte, unseren Server nach den Hi-Res-Bildern, also die Originalbilder ohne Streifen und Copyrightvermerk, abzusuchen. Die Mühe kann man sich sparen, auf dem Server liegen nur die Aufnahmen mit Streifen in einer kleinen Internetauflösung. Zudem erhebt unser technischer Anbieter die Nutzungsdaten des Nutzers (IP-Adresse, Häufigkeit der Einwahl unter einem Benutzernamen/Kennwort, Verweilzeiten, verwendete Suchbegriffe, erfolgte Previews und Downloads, angelegte Ordner, erfolgte E-Mail-Versendungen einschließlich Adressaten, Bearbeitungsvorgänge, Löschungen) und kann diese Daten jederzeit zur Verfügung stellen. Über die IP-Adresse kann man leider nicht so einfach den verwendeten Computer ermitteln. Dazu muss man an den Provider herantreten. Und das dürfen nur der Rechtsanwalt zusammen mit dem Staatsanwalt, was also wieder hohe Kosten und ein Strafverfahren bedeutet.

Von uns herausgegebene Bilder und Dateien enthalten verschiedene Hinweise und Codes, auch bekannt als digitale Wasserzeichen. Verschiedene Softwares durchsuchen regelmäßig das Internet nach unseren Bildern. Werden diese gefunden, wird überprüft, ob die Bilder rechtmäßig verwendet werden. In einigen Fällen ist die Antwort leider nein. Wir handhaben es in solchen Angelegenheiten wie die Musikindustrie: Die Anwälte übernehmen die Angelegenheiten. Und der Aufschrei ist dann immer sehr groß, wenn eine große Schadensersatzforderung gestellt wird auf Basis der Honorarsätze der Mittelstandsgemeinschaft-Foto-Marketing (MFM). Und diesen Aufschrei verbunden mit Unterstellungen haben wir in diesem Jahr sehr oft gehört. Sei es von Künstlern, Vereinen, Unternehmen oder Privatpersonen.

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Zum Abschluss ein Tipp

Dieser Blogeintrag soll nicht als Drohung aufgefasst werden. Wir können aber nicht verstehen, warum Eltern ihren Kindern zu flüstern, „Das Bild holst Du dir aus dem Internet, da ist es umsonst!“ In unseren Augen wird den Kindern und Jugendlichen damit das Falsche vermittelt. Wir wollen hier das Bewusstsein für das Thema Urheberrecht sensibilisieren und können keine verbindliche Rechtsberatung geben. Grundsätzlich gilt: Alle Fotos auf unseren Seiten sind urheberrechtlich geschützt. Eine Veröffentlichung ohne schriftliche Genehmigung und Quellenangabe ist nicht gestattet. Und das ist überall die Regel.

Wenn Sie Bilder irgendwo im Internet verwenden wollen – sei es in Foren, Sozialen Netzwerken oder auf den eigenen Webseiten – achten Sie immer darauf, dass Sie die Erlaubnis und Copyrightrechte der Arbeiten haben. Verwenden Sie als Profilbild am besten ein selbst geschossenes Foto, bei diesem verfügen Sie über die Rechte. Und wenn Sie Ihre Internetseiten gestalten wollen, empfiehlt es sich, ein Fotoportal wie das DJV-Bildportal zu nutzen.

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Übrigens:

Bei vielen Auftragsarbeiten von Privat-Kunden, wie zum Beispiel von Hochzeiten, Bewerbungsbilder oder Portraitaufnahmen, übertragen wir Ihnen die einfachen Nutzungsrechte für die nicht-kommerzielle Verwendung, wie zum Beispiel bei der privaten Homepage oder Soziale Netzwerke wie Facebook, direkt mit. Einzige Voraussetzung: Die Bilder werden mit dem Urheberhinweis gekennzeichnet.

Wenn Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an.

Über Karsten Socher

Ich bin Fotograf und Bildjournalist in Kassel und Nordhessen. Mein Ziel ist es, euch mit meiner Art der Fotografie zu begeistern und emotionale stimmungsvolle Bilder zu präsentieren. In meinen Workshops und Vorträgen vermittle ich euch meine Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Bereich der Fotografie und dem Foto-Business. ------ Karsten Socher ist Fotofachlaborant, Fotograf und Bildjournalist in Kassel. Sein Werdegang begann 1989 bei der Schülerzeitung, eine Ausbildung zum Fotofachlaborant folgte. Nach der Gesellenprüfung folgte eine Ausbildung zum Porträt- und Hochzeitsfotografen, Ende 1998 schloss er die Meisterschule ab. Seit 2000 arbeitet er freiberuflich als Fotograf und Bildjournalist. Seit 2015 ist er hessischer Fotografensprecher im Berufsverband DJV, seit 2019 Vize-Bundessprecher. Am besten entspannen kann er beim Spazieren und Radfahren - alleine oder mit Freunden. Sonstige Hobbys: Lesen, schwimmen, Theater- und Konzertbesuche.

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